Liefer- und Montagebedigungen
Bauantrag
Bauantrag, Genehmigung- und Prüfgebühren für Statik gehören nicht zum Leistungsumfang.
Auftragsbestätigung
A) Handschriftliche Vermerke und Änderungen auf einer Auftragsbestätigung werden nicht berücksichtigt.
B) Änderungen in der Farbtonausführung sind bei Auftragserteilung verbindlich zu bestätigen.
Lieferzeit
A) Die Lieferzeit beträgt in der Regel ca. 9 Wochen (Sonderfarben & -anfertigungen ca. 10 Wochen) nach Aufmaß vor Ort, Auftragsbestätigung und Anzahlung. Genaue Angaben für Ihr Vorhaben entnehmen Sie bitte der jeweiligen Auftragsbestätigung.
Carport / Garagen – Eindeckung
A) Trapezblech und das Carport sowie die Garage selbst sind keine thermisch getrennten Produkte. Beim Wetterumschwung ist die Bildung von Kondenswasser an der Unterseite vom Trapezblech möglich und unbedenklich. Die beim Trapezblech entstehende Feuchtigkeit kann bei wärmeren Wetterlagen verschwinden. Dadurch kann die Allgemeine Optik vom Trapezblech verändert werden.
Terrassenüberdachung – Eindeckung
A) Verbundsicherheitsglas, Polycarbonat und die Terrassenüberdachung selbst sind keine thermisch getrennten Produkte. Beim Wetterumschwung ist die Bildung von Kondenswasser an der Unterseite vom VSG und innerhalb des Polycarbonats möglich und unbedenklich. Die bei Polycarbonat entstehende Feuchtigkeit kann bei wärmeren Wetterlagen verschwinden. Dadurch kann die Allgemeine Optik von Polycarbonat verändert werden. Auftretende, mögliche Feuchtigkeit bei VSG trocknet bei wärmeren Wetterlagen und verschwindet.
Markise
A) Der Kunde wurde über die Produkteigenschaften der Markise ausgiebig informiert und hat ggfls. Informationsmaterial erhalten.
Elektrische Bauteile
A) Bei elektrischen Produkten entfällt die Gewährleistung, wenn der Techniker vor Ort feststellt, dass ein elektrisches Produkt leere Batterien in der Fernbedienung oder Stromverlust durch eine rausgeflogene Sicherung aufweist. Zudem wird eine Anfahrtspauschale von 150,- EUR zzgl. MwSt. berechnet. B) Bei elektrischen Produkten entfällt die Gewährleistung für die Programmierung, wenn die Programmierung durch Stromverlust zurückgesetzt wird und dadurch die Steuerung der elektrischen Produkte (z.B. Markise, Windsensor, etc.) zurückgesetzt wird. Bitte prüfen Sie innerhalb von 3 Tagen nach Aufbau die Steuerungen, nach Fristablauf wird eine Anfahrtspauschale von 150,- EUR zzgl. MwSt. bei Programmierarbeiten berechnet. C) Sollten elektrische Produkte ausfallen, zögern Sie nicht uns oder den Hersteller direkt zu kontaktieren, um die Fehlerquelle zu finden. Bei fehlerhafter Programmierung oder Um- Programmierung empfehlen wir die Hotline:
Stuckmann Montagen | Tel.: 01735161911
Baustelle
A) Bauwasser, Baustrom (230 ggf. 380 Volt) haben bauseits zu erfolgen. B) Die Anfahrt, Entladeplatz sowie Baustelle muss am Montagetag frei zugänglich sein, wie am Tag der Besichtigung und von jeglichen Möbeln und Gartengeräten geräumt sein. C) Bauseitige Baumaßnahmen sind im Vorfeld abzustimmen, um Mehrkosten zu vermeiden. D) Durch das Setzen des Daches ist eine Grundreinigung bauseits erst nach 7 Tagen zulässig. E) Die Baustelle wird besenrein hinterlassen, eine Grundreinigung des Daches ist nicht enthalten.
F) Sollten vereinbarte Montagetermine bauseits (z.B. durch bauseitige Baumaßnahmen) nicht eingehalten werden können, sind diese 48 Stunden vor Montagebeginn abzusagen. Bei Säumnis werden 550 EUR zzgl. MwSt. belastet, sofern nicht höhere Gewalt vorliegt.
Montage
A) Technische oder produktseitige Änderungswünsche bauseits nach der Bestellung werden nach Aufwand berechnet. B) Sollten bei den Montagearbeiten Rasenflächen beschädigt werden, sind diese bauseits wieder herzustellen. C) Sollten Mehrarbeiten am Objekt anstehen die nicht in der Auftragsbestätigung erfasst sind oder bauseits Mehrarbeiten nicht angegeben worden sind, (z. B. Baustellenveränderungen, Wandbefestigung, Stemmarbeiten) werden die Mehrarbeiten mit einem Stundensatz von 51 EUR zzgl. MwSt. berechnet. D) Gewährleistungen werden für den sichtbaren Bereich und/oder durch Einsicht von Unterlagen (z.B. Baupläne und Bauzeichnungen) übernommen. Elektro-, Wasser- und Gasleitungen sind bauseits anzugeben. Bei Versäumnis der Angabe sind mögliche Schäden und den dadurch entstandenen Mehraufwand bauseits mit einem Stundensatz von 51 EUR zzgl. MwSt. zu tragen.
E) Der Anschluss von elektrisch betriebenen Liefergütern (bspw. LED-Beleuchtung, Heizstrahler, Elektromotoren etc.) ist kein Auftragsinhalt des Verkäufers und darf nicht durch diesen ausgeführt werden. Es gehört zu den Aufgaben des Käufers dies entsprechend zu beauftragen.
F) Die Terrasse oder Parkfläche wird zum Montagezeitpunkt zu einer Baustellenzone und frei von Terrassenmöbel, Blumenkübel oder ähnlichem zu räumen. Für Beschädigungen bei Nichträumung haftet keinesfalls der Verkäufer. Pflanzen- / Hecken- und Baumschnitt muss so ausgeführt sein, dass die Baustelle frei zugänglich ist, ansonsten muss mit weiteren Kosten durch einen Fehlmontagetag oder den entsprechenden Kosten für den Pflanzzuschnitt durch den Lieferanten auf Stundenlohnbasis gerechnet werden. G) Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Käufer keinen Urlaub am Montagetermin nehmen muss und dies allein die Entscheidung des Käufers ist. Es folgt dementsprechend keinerlei Erstattung in Form von Schadenersatz oder Rückvergütung durch den Verkäufer. H) Bei Montagen, welche durch schlechtes Wetter verschoben werden müssen besteht ausdrücklich weder ein Rücktrittsrecht noch Anspruch auf Schadenersatz. Die Montage wird dann, sobald das Wetter es zulässt, durch den Verkäufer ausgeführt, zu berücksichtigen sind aber dadurch evtl. entstehende Verzögerungen wegen mehrerer gleichzeitigen
Montageterminen, die wetterbedingt nicht durchgeführt werden konnten. Dem Verkäufer ist ein entsprechender Zeitpuffer zu gewähren.
Abdichtung
A) Konstruktionsbedingt handelt es sich bei der Konstruktion um eine Regenrinne mit 0 Grad Gefälle. Dadurch ist stehendes Regenwasser nach Niederschlägen in der Rinne möglich. Das Regenwasser beeinträchtigt weder die Lebensdauer noch die Leistungsfähigkeit der Regenrinne und ist somit kein Reklamationsgrund. B) Die Überprüfung der Entwässerungseinrichtungen muss nach DIN 1986-3 mindestens zweimal jährlich erfolgen und umfasst die Beseitigung von Verschmutzungen und unerwünschtem Pflanzenbewuchs, sowie die Reinigung von Dachabläufen und Dachrinnen. Darüber hinaus wird eine regelmäßige Überprüfung der Dachrinne empfohlen. C) Alle Wandanschlüsse haben eine Wartungsfuge. Wir weisen Sie daher auf Ihre Sorgfaltspflicht hinsichtlich einer regelmäßigen Erneuerung der Wartungsfuge hin. D) Wartungsfugen sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. E) Aus B) bis D) resultierende Schäden oder Wasseraustritt stellen keinen Mangel dar. F) Carporte, Garagen sowie Terrassendächer gehören rechtlich zu Nass und Feuchtgebieten und werden regensicher aufgestellt.
Anschlussarbeiten der Pfosten (Stützen)
A) Bei Pflaster-, Holz- u. Fliesenarbeiten etc. übernehmen wir keine Gewährleistungen bei entstandenen Schäden, Sprüngen, Unsauberkeiten und Kratzern. B) Pflaster-, Holz- u. Fliesenzuschnitte sind bei Anschlussarbeiten der Stützeneinfassung bauseits auszuführen, falls sie nicht unter den Lohnarbeiten ausgewiesen sind.
C) Bei Fundamentarbeiten ist die Entsorgung des Aushubs nicht im Auftragsumfang enthalten. Auch die Anpflasterung bzw. der Verschluss der Fundamentoberfläche gehört nicht zum Auftragsumfang des Verkäufers. Es gehört zu den Aufgaben des Käufers dies entsprechend zu beauftragen.
D) Bei der Montage obliegt es dem Verkäufer bzw. dem Montageteam den Pfosten zu versetzen, falls es technisch notwendig ist.
Streifenfundamente:
Bei Fest- und Schiebeelementen ist es unbedingt notwendig, dass ein Streifenfundament bauseits vorhanden ist! Das Fundament muss zwingend in der Länge und in der Breite in Waage liegen, da sonst keine Installation von Fest- oder Schiebewänden möglich ist! Die hohe Last der Vollglas-Schiebelemente kann ein Absacken des Untergrunds verursachen, ohne Fundament! Des Weiteren kann durch ein nicht in Waage liegendes Fundament, die gleichmäßige Überlappung der Scheiben nicht garantiert werden! Schäden solcher Art sind keine Garantie oder fallen nicht unter die Gewährleistung. Es obliegt dem Bauherren das Fundament noch vor dem Aufmaß Termin zu erstellen. Grundsätzlich montieren wir Schiebetüren nicht auf Betonfundamente, da es kaum möglich ist, diese auf 0 Grad Gefälle zu gießen. Schiebetüren werden ausschließlich auf Bepflasterung oder Terrassenplatten montiert. Bei fehlenden Fundamenten während des Aufmaß Termines, wird eine Anfahrtspauschale von 150,- EUR zzgl. MwSt. berechnet.
Reklamationen
A) Kratzer auf Stahl/Aluminiumteilen und/oder den Glasscheiben sollten innerhalb von 3 Tagen gemeldet werden. Zu einem späteren Zeitpunkt ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass diese Beschädigungen nicht von der Montage stammen. Daher fallen Kratzer nach diesem Zeitraum nicht mehr unter eine Reklamation.
Kondensation auf der Außenseite
Die Außenscheibe der Verglasung kann sich über Nacht durch Strahlungsverluste bis weit unter die Außentemperatur abkühlen. Deshalb kann sich bei entsprechender Luftfeuchte auf der äußeren Scheibe Kondensat bilden. Besonders bei sehr gut wärmedämmenden Isoliergläsern werden die Außenscheiben durch die Raumwärme nur langsam aufgeheizt. Dieser niedrige Heizenergieabfluss nach außen ist ja gerade ihr heizkostensparender Vorteil. Auch dieser Effekt ist physikalisch bedingt, ein sichtbares Zeichen der hohen Wärmedämmung der Verglasung und stellt somit keinen technischen Mangel dar.
Sobald sich die Außenluft durch direkte Sonnenstrahlung oder durch Streulicht aufheizt, verschwindet dieses Kondensat.
Verbundsicherheitsglas
A) Das Verbundsicherheitsglas wird von unserem Lieferanten, ca. 1 -2 Wochen vor dem Montagetermin angeliefert.
B) Es obliegt dem Kunden einen passenden Ablageort zu wählen. Kann dies nicht erfolgen entscheidet der Transporteuer, wo die Ware am besten abgestellt werden kann. Das Glas muss nicht vor Witterung geschützt werden und kann im freien stehen.
C) Der Käufer stimmt dem zu, dass der Glasbock bis zu 6 Wochen auf der Baustelle stehen darf, bis der Glasbock durch das in A) gennante Unternehmen wieder abgeholt wird. Die Veranlassung der Anlieferung und Abholung erfolgt durch den Verkäufer.
Nutzungshinweise
A) Das Begehen der Dächer ist untersagt und sollte nur vom Fachbetrieb durchgeführt werden. Zum Reinigen empfehlen wir unser Teleskopstange mit unterschiedlichem Zubehör. Sprechen Sie uns bitte dazu an.
Es gelten zudem unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Enger, 15.01.2023, Stuckmann Montagen